© Michael Kestler
Baustrom
Wir sichern die Stromversorgung auf Ihrer Baustelle
Der sogenannte "Baustrom" wird für Baustellen benötigt, solange der Neubau noch nicht an das Stromnetz angeschlossen ist. Meist ist
es die Aufgabe des Bauherrn, den Baustrom zu beantragen. Das hat den Hintergrund, dass sich viele Baufirmen nicht mit den
Formalitäten und unterschiedlichen lokalen Besonderheiten bei der Stromversorgung beschäftigen möchten.
Für viele Geräte wird meist ein Stromanschluss benötigt der entsprechend hoch abgesichert sein muss:
z.B. Baumaschinen, Pumpen, Geräte, Baukran…
Die Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und die
ordnungsgemäße Sicherung des Netzanschlusses liegt bei uns als Elektroinstallations-
unternehmen. Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Planung und der Abwicklung,
insbesondere mit dem Energieversorger zu unterstützen (Formulare finden
Sie im Downloadbereich).
Die aktuell einzuhaltenden Vorschriften für Baustromverteiler finden sich in den
jeweiligen TAB (Technische Anschlussbedingung) des Energieversorger und der
DGUV Information 203 – 006 (früher BGI 608) „Auswahl und Betrieb elektrischer
Anlagen auf Baustellen“ sowie der im Oktober 2018 veröffentlichen
DIN VDE 0100-704:2018-10, hier die wichtigsten Inhalte zusammengefasst
(Abweichungen beim jeweiligen EVU sind möglich und werden durch die TAB geregelt):
Als Netzsysteme sind TN-C, TN-S, TT sowie IT-Systeme zulässig, der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung muss 16 mm²
betragen. Bei der Verwendung des TN-C Systems im Abgang muss der Mindestquerschnitt der Leitung mind. 10 mm² betragen.
Grundsätzlich ist zu beachten: Alle Leitungen auf Baustellen müssen zusätzlich gegen mechanische Einflüsse geschützt werden.
Im TN-System sollte, zur Gewährleistung einer sicheren Verbindung zum Erder, möglichst jeder Baustromverteiler zusätzlich geerdet
werden! Um dies zu realisieren, werden in der Praxis oft Erdspieße eingesetzt. Um die korrekte Auswahl des RCD (Früher FI-Schalter)
treffen zu können, sind die Betreiber (Bauunternehmer) aufgefordert, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zu kennzeichnen.
Kommen mehrphasige frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz (z.B. Baukran), müssen RCD vom Typ B eingesetzt werden!
Beim Aufstellen von Baustromverteilern ist der Bauunternehmer nach frequenzgesteuerten Betriebsmitteln abzufragen.
Die aktuelle TAB der regionalen Energieversoger fordert generell einen RCD Typ B für alle Drehstromkreise der ab dem 01.01.2018 in
Betrieb genommenen Baustromverteiler. Dieser ist leider in den meisten älteren Baustromverteilern nicht vorhanden.
Um einen Baustromanschluß zu erhalten muss dieser beim zuständigen Energieversorger/Netzbetreiber beantragt werden. Für die
Mainfrankennetze gibt es ab 1.1.2018 ein etwas aufwändigers Anmeldevefahren, Informationen erhalten Sie hier: MFN-Information
Weitere Energieversorger aus der Region sind:
- Netze Baden-Württemberg AG (NetzeBW)
- Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN)
- Energieversorgung Lohr-Karlstadt (Die Energie)
In den meisten Fällen ist der Ablauf für die Erstellung einer Baustromversorgung wie folgt:
1.
Der Bauherr beantragt beim Energieversorger (EVU) die (kostenpflichtige) Versorgung des Grundstückes mit (Bau-) Strom.
2.
Der Bauherr oder das ausführende Bauunternehmen beauftragt ein Elektrounternehmen mit der Lieferung und dem Anschluss
eines Baustromverteilers.
3.
Das EVU montiert einen Übergabepunkt (Baustromanschluß) auf dem Grundstük oder in der unmittelbaren Nähe.
4.
Das Elektrounternehmen beantragt beim zuständigen EVU einen Baustromzähler und koordiniert die Termine mit dem
Energieversorger für die Lieferung, Anschluss und Montage des Baustromverteilers am vom EVU gestellten Übergabepunkt.
5.
Nach Montage und Anschluss von Übergabepunkt durch das EVU und den Baustromverteiler durch das Elektrounternehmen
montiert das EVU den Baustromzähler.
6.
Zum Schluß prüft das beauftragte Elektrounternehmen den Baustromverteiler und übergibt ihn nach erfolgreicher Messung an
den Bauherrn.
7.
Nach Abschluß der Bauarbeiten teilt der Bauherr dem EVU und dem Elektrounternehmen mit dass der Baustromzähler ausgebaut
werden kann und der Baustromverteiler nicht mehr benötigt wird.
Entsprechende geprüfte Baustromverteiler nach aktueller Vorschrift (mit RCD Typ B) stellen wir Ihnen gerne während Ihrer gesamten
Bauzeit für eine geringe Gebühr zur Verfügung.
Für die Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
•
Aktuelle, vollständige Anschrift des Bauherrn einschl. Telefonnummer und e-mail-Adresse
•
Vollständige Anschrift des Baugrundstückes einschl. Flurnummer
•
Einen Auszug aus dem Kastasteramt (Lageplan)
•
Kopie des Antrages für die Versorgung des Grundstückes mit (Bau-) Strom
Bitte denken Sie daran dass der Baustromverteiler regelmäßig (mind. monatlich) geprüft werden muss, entsprechende Vorschriften
finden Sie in unserer Rubrik Downloads.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns darauf Ihre Fragen beantworten zu dürfen.